Dr. Hubert Menken
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Hubert Menken
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Prüfung der Abfindung
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Zusätzliche Informationen
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Fertig
Um prüfen zu können, ob und in welcher Höhe Sie eine Abfindung erwarten und welche Tipps wir Ihnen geben können, bitten wir Sie zunächst um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet?
Wie lange besteht Ihr Arbeitsverhältnis?
Jahre
Monate
Haben Sie in den letzten 2 Jahren eine Abmahnung erhalten?
Besteht Sonderkündigungsschutz?
Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten?
  • !
Existiert ein Betriebsrat?
Wie wurde (oder soll) Ihnen gekündigt (werden)?
  • Ordentlich

  • Außerordentlich

Wird der Betrieb oder der Teil, in dem Sie arbeiten, geschlossen?
Wie hoch ist Ihr Bruttomonatsgehalt?
Wie lautet die Postleitzahl Ihres Wohnortes?
Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und lassen Sie Ihren Anspruch prüfen.



Ihre Angaben werden von Fachanwalt Dr. Hubert Menken geprüft. Innerhalb eines Werktages erhalten Sie eine erste individuelle Einschätzung zu Ihrer möglichen Abfindung. Außerdem erhalten Sie Hinweise und Tipps, damit Sie bei Ihrer Abfindung nichts verschenken und Probleme mit dem Arbeitsamt vermeiden.
Kein Risiko
  • Einfach
  • Schnell
  • Zuverlässig

Hinweis

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat, hängt die Zahlung einer Abfindung entscheidend davon ab, ob im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt werden.

Beachten Sie, dass auch Aushilfen und andere Teilzeitkräfte (bspw. Reinigungskräfte, Bürokräfte oder Ehefrauen) „mitgezählt“ werden. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5 und solche mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 berücksichtigt.

Zählen Sie bitte ganz genau, denn Ihren Kündigungsschutz besitzen Sie schon, wenn es im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte (10,25 reichen schon) gibt. In diesem Fall geben Sie bitte als Mitarbeiterzahl „11 bis 50“ an.